Traubensaft darf nur aus gesundem
Lesegut hergestellt werden u. nicht angegoren sein. Schon geringe Alkohol-,
Glycerin- u. Gluconsäurewerte schließen die Verkehrsfähigkeit aus.
Beschaffenheitsmerkmale:
§
Mindestmostgewicht
für deutschen Traubensaft 55 °Oe
§
Gesamtsäure -mindestens 6,0
g/l
§
Vorhandener
Alkohol -höchstens 1
%vol (7,9g/L)
§
Gesamte
schweflige Säure -höchstens 10 mg/l
§
Sulfatgehalt -höchstens 350 mg/l
§
Flüchtige Säure -höchstens 0,4 g/l
§
Milchsäure -höchstens 0,5 g/l
§
Blei -höchstens 0,05 mg/kg Saft
Zusätze:
§
Ascorbinsäure in der als Oxidationsschutz notwendigen
Menge
§
Citronensäure max. 3 g/l, als Säuerungsmittel
Der Grenzwert für Blei wurde
2002 zum ersten Mal verbindlich festgelegt. Seitdem wird der Bleigehalt im
Traubensaft verstärkt kontrolliert, da der Grenzwert in einigen Fällen
überschritten wurde. Die Hauptursache für die erhöhten Bleigehalte liegt
wahrscheinlich im verwendeten Bentonit. Bei Bentonitgaben von 5 – 6 kg / 1000 l
Traubensaft wurden teilweise schon überhöhte Bleigehalte festgestellt.
Empfehlung zur Reduzierung
des Bleigehaltes im Traubensaft:
Bentonit in der 10 – 15
fachen Menge 1 %tiger Citronensäurelösung einige Stunden vorquellen => überstehende Flüssigkeit abgießen
=> Wasser zum Bentonitschlamm
geben => umrühren =>
nach dem Absetzen die überstehende Flüssigkeit abziehen => vorgereinigten Bentonitschlamm
zur Schönung einsetzen => nach
spätestens 12 Std. den Traubensaft vom Bentonit abziehen u. filtrieren
Die Citronensäurelösung
entzieht dem Bentonit stärker das Blei als reines Wasser.